Förderung
Antragsberechtigt zur Förderung sind Vereine, Kirchgemeinden und Verwaltungen auf dem Gebiet der drei Kommunen Neukieritzsch, Böhlen und Rötha. Unterstützt werden Projekte in den Bereichen
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Jugend- und Altenhilfe
- Sport
- Kunst und Kultur
- Umweltschutz und Heimatpflege
- Pflege traditionelles Brauchtums
- bürgerschaftliches Engagement.
Beantragte Projekte müssen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke erfüllen. Pflichtaufgaben der Kommunen, ihrer Verwaltung oder sonstiger öffentlicher Stellen werden nicht gefördert.
Mittelbewilligung
Über die Förderung von Projekten entscheidet der Stiftungsvorstand. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Anträge
Die Beantragung von Förderungen erfolgt mittels Fördermittelformular - hier Download. Anträge können zum 31. Januar bzw. 31. Juli eines jeden Jahres per Post an
Stiftung Energiepark Witznitz
c/o Kultur- und Umweltstiftung der Sparkasse Leipzig
Menckestraße 27
D-04155 Leipzig
bzw. per E-Mail an
info@stiftung-energiepark-witznitz.de
gestellt werden.